Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, dem 23. Februar 2025 statt. 
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.bundeswahlleiterin.de.


Hinweise zur Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stellt organisatorische Herausforderungen dar, insbesondere bei der Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Aufstellung der Kandidaten und den rechtzeitigen Versand der Briefwahlunterlagen.

Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu unterstützen, bitten wir Sie herzlich:

Nehmen Sie möglichst direkt an der Urnenwahl am Wahlsonntag teil!

 

Sollten Sie dennoch die Briefwahl nutzen wollen oder müssen, beachten Sie bitte folgende wichtige Hinweise:

Beantragung der Briefwahlunterlagen:

  • Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der Zustellfristen nur noch vor Ort möglich.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Das Briefwahlbüro (Büros 225/226, 1. OG) ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag, 21.02.2025: 08:00 - 15:00 Uhr

Versand und Rückgabe der Wahlunterlagen:

  • Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen müssen rechtzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun eingehen, d. h. bis zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr. Berücksichtigen Sie auch die verlängerten Postlaufzeiten.
  • Tipp: Geben Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen nach Möglichkeit direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun ab.


Wichtige Hinweise zu fehlenden Briefwahlunterlagen (Stand 19.02.2025):

  • Sie haben die Briefwahl beantragt, aber keine Wahlunterlagen erhalten? Dann melden Sie sich bis Samstag, 22.02.2025, um 12.00 Uhr bei uns unter Tel. 06592 939-226.
  • In diesem Fall können bereits ausgestellte, aber nicht zugestellte Wahlscheine für ungültig erklärt und neu ausgestellt werden. Alternativ kann dann auch (bei entsprechender Mitteilung) per Urnenwahl abgestimmt werden.
  • Wichtig: Ohne Rückmeldung bis Samstag, 22.02.2025, um 12.00 Uhr, ist eine Korrektur leider nicht mehr möglich – auch eine Urnenwahl nicht.
  • Siehe hierzu auch Pressemeldung Landeswahlleiter von 18.02.2025