Gremien der Verbandsgemeinde Daun
Verbandsgemeinderat
Der Verbandsgemeinderat wird alle 5 Jahre - zuletzt 2024 - von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes in allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen gewählt. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates sind ehrenamtlich tätig. Der Verbandsgemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über die Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat.
Ausschüsse
Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt durch den Verbandsgemeinderat nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Mitglieder der Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig.