Impressum

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Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Leopoldstraße 29, 54550 Daun
 06592 939-0
 06592 939-200
 info@vgv.daun.de
 www.daun.de

Vertreten durch:
Bürgermeister Thomas Scheppe

Die Verbandsgemeinde Daun ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch den Bürgermeister vertreten.

Redaktion:
Pressesprecherin Lena Herzog
Leopoldstraße 29, 54550 Daun

Gestaltung und Realisation:
Chamaeleon AG
Robert-Bosch-Straße 12/Haus IV, 56410 Montabaur
 02602 10169-0
 02602 10169-101
 info@chamaeleon.de
 www.chamaeleon.de

Aufsichtsbehörde:
Kreisverwaltung Vulkaneifel
- Kommunales und Recht -
Mainzer Straße 25, 54550 Daun
 06592 933-0
 06592 985033
 info@vulkaneifel.de
 www.vulkaneifel.de

  • Haftungsausschluss

    Inhalt des Online-Angebotes
    Die Verbandsgemeindeverwaltung übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verbandsgemeindeverwaltung kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

    Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Verbandsgemeindeverwaltung behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

    Verweise und Links
    Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Verbandsgemeindeverwaltung liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Verbandsgemeindeverwaltung von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtwidriger Inhalte zu verhindern.

    Die Verbandsgemeindeverwaltung erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat die Verbandsgemeindeverwaltung keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

    Urheber und Kennzeichenrecht
    Die Verbandsgemeindeverwaltung ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellt Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

    Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
    Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

  • Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Daun

    Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Daun die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

    1.1 Die elektronische Kommunikation
    Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

    Für eine formfreie[1] elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung: info@vgv.daun.de.

    Weiterhin können an alle auf unserer Internetseite www.daun.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Daun ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

    Mit Einführung des § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen[2] elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z. B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.

    Gemäß § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

    1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
    Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

    Wir eröffnen den Zugang (nach § 3 a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Daun und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

    1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
    Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

    Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Daun über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz[3] (VPS)" (https://www.rlp-service.de/) zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:

    1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
    Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Daun übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.

    Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtsicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

    1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS 
    Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. 

    Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: vg.daun@poststelle.rlp.de

    1.3.2.1 Voraussetzungen 
    Absenderangaben
    Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

    Verschlüsselung der Dokumente
    Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Daun senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.

    Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL: www.rlp-service.de unter der Rubrik „Virtuelle Poststelle – Downloads" abrufen.

    1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten 
    Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite: www.rlp-service.de unter der Rubrik „Virtuelle Poststelle – Downloads" abrufen. Wichtig! Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

    1.3.4 Sonstiges
    1.3.4.1 Signatursoftware / Equipment 
    Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter dieser Adresse eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

    1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeindeverwaltung Daun 
    Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

    1.4 Ansprechpartner
    Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, so steht Ihnen die Verwaltung unter der Tel. 06592 939-0 zur Verfügung. Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an Tel. 06592 939-333.

    1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
    1.5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle 
    Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
    Valenciaplatz 6
    55118 Mainz
    Tel.: 0180 2000-620
    Fax: 06131 605-145
    E-Mail: HelpDesk@ldi.rlp.de

    1.5.2 Rechtliche Besonderheiten 
    „Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" (AGB VPS). Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit: www.rlp-service.de (https://www.rlp-service.de/). Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

    1.5.3 Sicherheitshinweise
    Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

    Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen" Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

    1.5.4. Gewährleistung/Haftung
    Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Daun sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.


    • [1] Formfrei:
      Hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z. B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
    • [2] Formgebunden:
      Hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z. B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gemäß § 126 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und Ähnliches im Privatrecht).
    • [3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst.
      Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Daun bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.