Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Anmeldung einer Erklärung

zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen


Am 01. August 2024 tritt § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) vom 19. Juni 2024 in Kraft. Ab diesem Tag kann beim Standesamt die nach dem Gesetz erforderliche Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. 

Für die schriftliche Anmeldung stellt das Standesamt Daun für volljährige Personen ein entsprechendes Formular zur Verfügung (siehe unten). Die Schriftform ist bei elektronischer Zusendung der Anmeldung nur gewahrt, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ein einfacher E-Mail-Anhang erfüllt diese Voraussetzung nicht. Ansonsten können Sie die schriftliche Anmeldung beim Standesamt abgeben oder dem Standesamt zuschicken.

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