Kinder und Jugendliche können gemeinsam mit einem Träger ihrer Wahl einen Förderantrag stellen. Eine Antragstellung ist ab dem 1. Februar 2023 durchgehend möglich bis zum 15. September 2023.
Zudem sind Träger antragsberechtigt, die Einzelprojekte unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit planen und umsetzen möchten. Anträge für das Feld 1b können vom 01.02.2023 bis zum 01.10.2023 in festgelegten Zeiträumen gestellt werden. Die Projekte müssen spätestens zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Alle weiteren Informationen findet Ihr hier: Das Zukunftspaket (das-zukunftspaket.de)