Die sog. GAMS-Regel wird bei allen Gefahren aus dem chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bereich (sog. CBR-Bereich) angewandt und dient den örtlichen Feuerwehren als Orientierungshilfe bei unaufschiebbaren Erstmaßnahmen in diesem Bereich. Die Abkürzung „GAMS“ steht dabei für die Maßnahmen Gefahr erkennen, Absperren/Absichern, Menschenrettung sowie Spezialkräfte nachfordern.
Voraussetzung für eine gezielte Gefahrenabwehr ist die Erkennung der Gefahrstoffe. Nur durch eine eindeutige Stoffidentifikation und die Klärung der spezifischen Eigenschaften können Gefahren erkannt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Nach Identifizierung der Gefahr ist der Gefahrenbereich entsprechend abzusichern, sodass lediglich Einsatzkräfte mit persönlicher Sonderausrüstung den Bereich betreten können. Die Einsatzstelle ist außerdem gegen Brandgefahren oder eine mögliche Ausbreitung des Gefahrstoffes abzusichern. Eine weitere Maßnahme ist die etwaige Menschenrettung unter Eigenschutz aus dem Gefahrenbereich. Des Weiteren sind Spezialkräfte, wie beispielsweise der Gefahrstoffzug des Landkreises, ein Fachberater für Gefahrstoffe oder ggf. auch Spezialkräfte der Werksfeuerwehren aus Chemiekonzernen hinzuzuziehen.
Im Rahmen des Seminars wurden daher wesentliche Inhalte, wie zum Beispiel verschiedene Möglichkeiten zum Erkennen der verschiedenen Stoffarten, Abstandsregeln und die Vorgehensweise bei Gefahrguteinsätzen, vermittelt. Neben dem richtigen An- und Ablegen eines Chemikalienschutzanzuges (CSA) wurden außerdem das Durchführen einer Notdekontamination sowie das Schaffen von Auffangmöglichkeiten der Gefahrstoffe thematisiert.
„Einsätze im Bereich der Gefahrstoffe sind nicht alltäglich, daher ist es wichtig, gerade in diesem Bereich regelmäßige Schulungen durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen immer wieder ins Bewusstsein zu rufen und zu proben. Die GAMS-Regel hilft, erforderliche Erstmaßnahmen nach einem Gefahrgutunfall koordiniert einzuleiten“, so Wehrleiter Thomas Simonis im Rahmen des Seminars.