Wichtiger Hinweis zu fehlenden Briefwahlunterlagen


Sie haben die Briefwahl beantragt, aber keine Wahlunterlagen erhalten? Dann melden Sie sich bis Samstag, den 22.02.2025, um 12.00 Uhr bei uns unter Tel. 06592 939-226.

In diesem Fall können bereits ausgestellte, aber nicht zugestellte Wahlscheine für ungültig erklärt und neu ausgestellt werden. Alternativ können Sie dann (nach entsprechender Mitteilung) auch per Urnenwahl abstimmen.

Wichtig: Ohne Rückmeldung bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr ist eine Korrektur leider nicht mehr möglich – auch eine Urnenwahl nicht!

Siehe hierzu auch Schreiben des Landeswahlleiters vom 18.02.2025

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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