Schuleinschreibung


Die Schuleinschreibungen für die Schulneulinge im Bereich der Verbandsgemeinde Daun erfolgen an den nachstehenden Terminen.

Grundschule

Termin

Uhrzeit

Daun

Mittwoch, 19.02.2025;
Donnerstag, 20.02.2025

14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dockweiler

Mittwoch, 19.02.2025 - Freitag, 21.02.2025

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Gillenfeld

Dienstag, 11.02.2025;
Mittwoch, 12.02.2025

14:30 Uhr

Mehren

Montag, 10.02.2025 - Donnerstag, 13.02.2025

10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Neroth

Montag, 03.02.2025

Terminvergabe erfolgt durch Schule

Üdersdorf

Montag, 03.02.2025;
Dienstag, 04.02.2025;
Mittwoch, 05.02.2025

Terminvergabe erfolgt durch Schule

Wallenborn

Mittwoch, 19.02.2025

14:30 – 17:00 Uhr

Die Einschreibungen erfolgen in den jeweiligen Grundschulgebäuden.

Anmeldung

Anzumelden sind:

  1. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2025 bis 31. August 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden, auch Kinder mit einer offensichtlichen oder vermuteten Beeinträchtigung.
  2. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen, damit ggfs. das Verfahren zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden kann.

Regelung für die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder:
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag des Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung trifft der zuständige Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schularzt.

Die Schuleinschreibung für die noch nicht schulpflichtigen Kinder („Kann-Kinder“) erfolgt gesondert in der ersten Februarhälfte 2026. Dieser Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie folgendes für die Anmeldung:

  • Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen.
  • Der Geburtsschein oder das Familienstammbuch ist vorzulegen.
  • Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen.
  • Ein Nachweis über die Masernimpfung ist zwingend mitzubringen.