Schuleinschreibung


Die Schuleinschreibungen für die Schulneulinge im Bereich der Verbandsgemeinde Daun erfolgen an den nachstehenden Terminen.

Grundschule

Termin

Uhrzeit

Daun

17.09.2024

18.09.2024

14.00 Uhr – 17.00 Uhr

14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Dockweiler

11., 12. und 13.09.2024

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Gillenfeld

10.09.2024

11.09.2024

ab 14:30 Uhr

ab 14:30 Uhr

Mehren

11.09.2024

ab 14:30 Uhr

Neroth

02.09.2024

07:30 Uhr – 11:30 Uhr

Üdersdorf

Terminvereinbarung durch Schule

 

Wallenborn

25.09.2024

13.30 Uhr – 17.30 Uhr

Die Einschreibungen erfolgen in den jeweiligen Grundschulgebäuden.

 

Anmeldung

Anzumelden sind:

  1. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2023 bis 31. August 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden, auch Kinder mit einer offensichtlichen oder vermuteten Beeinträchtigung.
  2. Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen, damit ggfs. das Verfahren zur Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden kann.

Regelung für die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder:
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag des Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Die Entscheidung trifft der zuständige Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schularzt.

Die Schuleinschreibung für die noch nicht schulpflichtigen Kinder („Kann-Kinder“) erfolgt gesondert im Februar 2025. Dieser Termin wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie folgendes für die Anmeldung:

  • Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen.
  • Der Geburtsschein oder das Familienstammbuch ist vorzulegen.
  • Falls ein Kindergarten besucht wird, ist eine Bescheinigung hierüber vorzulegen.
  • Ein Nachweis über die Masernimpfung ist zwingend mitzubringen.