Neue Grundsteuerbescheide 2025


In den nächsten Wochen werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erlassen. Wir möchten Ihnen vorab bereits die wichtigsten Informationen einfach und verständlich erklären.

Was ist neu bei der Grundsteuer?

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts und aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese Werte wurden durch das Finanzamt in separaten Bescheiden festgelegt und Ihnen mitgeteilt.

Die Grundsteuer basierte bisher auf den von den Finanzämtern festgestellten Einheitswerten. Mit Wirkung vom 01.01.2025 werden diese von den neuen Grundsteuerwerten abgelöst.

Was tun bei Fragen oder Einwänden?

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  • Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, also insbesondere zu Zahlung sowie Erlass der Grundsteuer oder zum Hebesatz, wenden Sie sich bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Verbandsgemeindeverwaltung Daun.
  • Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags, wenden Sie sich bitte schriftlich an das zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Wichtig zu wissen:

Auch wenn Sie Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamtes eingelegt haben, ändert dies nichts an der Zahlungspflicht der Grundsteuer. Bitte überweisen Sie dennoch den festgesetzten Betrag.

Sollte der Grundsteuerwert vom zuständigen Finanzamt geändert werden, wird automatisch auch die zu zahlende Grundsteuer entsprechend angepasst.