Durchführung von Karnevalsumzügen


In wenigen Wochen ist es soweit. In vielen Orten werden wieder Karnevalsumzüge durchgeführt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Daun als Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Umzüge einer Erlaubnis bedürfen. Sind Straßensperrungen erforderlich, bedarf es zusätzlich einer verkehrsbehördlichen Anordnung.

Den Antrag auf Erlaubnis erbitten wir mindestens 3 Wochen vor dem Umzug vom verantwortlichen Veranstalter (Karnevalsverein) unter Angabe von Datum, Beginn und voraussichtlichem Ende des Karnevalsumzuges, Streckenführung und Sperrungserfordernissen.

Wir möchten weiterhin bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass mit dem Antrag oder spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung vorzulegen ist mit folgenden Versicherungssummen:

  • 500.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
  • 100.000 € für Sachschäden
  • 20.000 € für Vermögensschäden

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Auskunft erteilt Frau Frantzen, Zimmer 114,  06592 939-114.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
als Straßenverkehrsbehörde