Anstalten des öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtliche Unternehmen, die rechtlich selbständig und mit einer öffentlichen Aufgabe, in diesem Fall der Energieversorgung, betraut sind. Nachdem der Verbandsgemeinderat im Oktober 2022 den Beschluss zur Gründung der AöR gefasst hat, haben die Ortsgemeinden und die Stadt Daun bis zum 31. März 2023 über den Beitritt zur AöR beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. Ab dem 01. April 2023 ist ein Beitritt nur mit Zustimmung aller Träger möglich.
„In den vergangenen Monaten haben wir Informationsveranstaltungen für alle Ratsmitglieder aus den Ortsgemeinden bzw. der Stadt durchgeführt und – soweit gewünscht – auch an der Stadtratssitzung bzw. den Ortsgemeinderatssitzungen teilgenommen, um Fragen zur komplexen Thematik zu beantworten und so ein gutes und umfangreiches Informationsangebot zu schaffen. Ich freue mich daher, dass sich nahezu alle Ortsgemeinden und die Stadt Daun dem Solidargedanken anschließen und wir uns gemeinsam dem Ausbau erneuerbarer Energien widmen können – ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der künftigen Energieversorgung“, erklärt Bürgermeister Thomas Scheppe.
Zum Stichtag des 31. März 2023 haben sich insgesamt 36 Ortsgemeinden für einen Beitritt zur AöR und zwei Ortsgemeinden dagegen entschieden. Mit den Beschlüssen wurde u. a. der Vereinbarung über die Gründung sowie der Satzung der gemeinsamen AöR zugestimmt.
„Im nächsten Schritt geht es darum einen strategischen Partner zu finden, der uns bei dem weiteren Vorgehen professionell begleiten wird. Parallel dazu arbeiten wir an der Änderung des Flächennutzungsplans, um entsprechende Flächen auszuweisen und damit das solidarische Anstaltsziel ohne Zeitverzug umsetzen zu können.“, sagt Büroleiter Thorsten Loosen.