Durch die Neuregelung des Landesfinanzausgleichgesetzes (LFAG) und die damit einhergehende Anpassung der Nivellierungssätze sind Kommunen zwangsläufig dazu verpflichtet, die Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende bedeutet dies finanzielle Mehrbelastungen.
Der Rat der Verbandsgemeinde Daun hat daher in seiner Sitzung am 16.12.2022 mehrheitlich die folgende Erklärung verabschiedet:
„Die vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 Prozent auf 345 Prozent, bei der Grundsteuer B von 365 Prozent auf 465 Prozent und der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür für die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Sie stellt gleichzeitig eine zusätzliche Mehrbelastung sowie einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Daher kritisieren wir diese Entscheidung der Landesregierung scharf. In Zeiten hoher Unsicherheit, einer Rekordinflation, steigender Lebensmittelpreise und explodierender Energiekosten, die Grund- und Gewerbesteuer vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Gewerbetreibende durch die Landesgesetzgebung zu erhöhen, halten wir für nicht angemessen und für den absolut falschen Zeitpunkt. Es ist Zeit für Entlastungen und nicht für Mehrbelastungen.
Viele Kommunen müssen aufgrund ihrer schlechten Finanzlage und nicht ausgeglichener Haushalte dieser Erhöhung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zustimmen. Ansonsten drohen erhebliche finanzielle Nachteile, wie die Nichtgenehmigung des Haushalts und die Verweigerung von Fördermitteln sowie Liquiditäts- und Investitionskrediten. Das würde für viele Kommunen, auch in unserer Verbandsgemeinde Daun, faktisch einen Stillstand bedeuten. Dann wären beispielsweise Investitionen in Kindergärten, Spielplätze, Straßen, Dorfgemeinschaftshäuser so nicht mehr möglich.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat 2020 das Landesfinanzausgleichsgesetz, also den kommunalen Finanzausgleich, erneut für verfassungswidrig erklärt und festgestellt, dass die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen durch das Land unzureichend ist. Durch die nun verabschiedete Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes durch die Landesregierung wird de facto aber den Kommunen dauerhaft nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt, sondern es findet eine Umverteilung zu Lasten der ländlichen Regionen statt und die Kommunen werden gezwungen, die Bürger stärker durch Steuern zu belasten. Der Auftrag des Verfassungsgerichtshofs wird von der Landesregierung erneut missachtet.
In unserer Verbandsgemeinde Daun liegen viele Gemeinden unter den neuen Nivellierungssätzen für die Grundsteuer A (345 %) und für die Grundsteuer B (465 %). Daher wird es auch hier zu erheblichen Steuererhöhungen kommen. Uns ist es wichtig zu verdeutlichen, dass nicht die Ortsbürgermeister/-innen und die Ortsgemeinderatsmitglieder diejenigen sind, die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sondern sie durch die Landesregierung dazu gezwungen werden. Wir bitten daher, den absolut verständlichen Ärger an die Landesregierung und nicht an die ehrenamtlichen Ortsgemeinderatsmitglieder und Ortsbürgermeister/-innen zu richten.
Die erzwungene Anhebung der Steuersätze ist ein völlig falsches Signal zur falschen Zeit. Wir sprechen uns klar gegen diese Erhöhung der Nivellierungssätze und der damit verbundenen Steuererhöhung durch die Hintertür aus. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende zu entlasten und nicht weiter zu belasten. Zumal es mit der Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, in wenigen Jahren erneut zu einer Steuererhöhung kommen wird. Entgegen dem Versprechen des Gesetzgebers, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt werden soll, zeichnet sich schon jetzt ab, dass das Modell, das in Rheinland-Pfalz angewendet werden soll, vor allem bei alten Häusern zur erheblichen Steuererhöhungen führen wird. Die Zeit von immer höheren Belastungen muss endlich ein Ende haben.“