Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weidenbach hat in öffentlicher Sitzung am 19. März 2024 beschlossen, für das Gebiet „Auf dem Hübel“ einen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
„Auf dem Hübel“
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte.
Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 BauNVO.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen.
Weidenbach, den 15. Juli 2024
Ortsgemeinde Weidenbach
gez. Dartsch, Ortsbürgermeister