Ortsgemeinde Wallenborn - Bebauungsplan "In der Heid II"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wallenborn hat in öffentlicher Sitzung vom 29.04.2024 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „In der Heid II“.

Die Vorentwurfsplanung wurde gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen geschaffen werden. Mit der Durchführung des vorgezogenen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“ - beauftragt.

Hiermit wird angezeigt, dass der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

bis zum 25. April 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 224, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch im Internet unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.

Ortsgemeinde Wallenborn
Wallenborn, 13.03.2025

gez. Günter Mehles     (L. S.) 
Ortsbürgermeister

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