Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Udler hat sich in öffentlicher Sitzung am 17.12.2024 mit den Stellungnahmen aus dem Offenlegungsverfahren befasst und abwägend beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere wohnbauliche Entwicklung zu schaffen. Die Änderung des Bebauungsplanentwurfes bezieht sich auf die Verschiebung der Baugrenze. Die sonstigen textlichen und zeichnerischen Textfestsetzungen bzw. Planinhalte bleiben unverändert. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“ – beauftragt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Artenschutz
- Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatschG
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
- Schallgutachten zu lärmtechnischen Belangen
- SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht zu den immissionsrechtlichen Belangen
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu landwirtschaftlichen Belangen
- Landesamt für Geologie und Bergbau zu bergrechtlichen Belangen
- Kreisverwaltung Vulkaneifel
- SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zu den wasserwirtschaftlichen Belangen
- Stellungnahme des Forstamtes Daun zu forstrechtlichen Belangen
- Deutscher Wetterdienst
- DLR Eifel
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Auf der Schlöhenheck“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in einer verkürzten Frist gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB vom
27. Januar 2025 bis einschließlich 11. Februar 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 224, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 11.02.2025 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Udler deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Udler, 15.01.2025
Ortsgemeinde Udler
gez. Markus Schumacher (L.S.)
(Ortsbürgermeister)