Ortsgemeinde Sarmersbach


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach hat die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich „Bergstraße“ beschlossen. Ziel dieses Satzungsverfahrens ist die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“ -beauftragt.

Die Satzung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 2 BauGB abgesehen.

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Satzungsentwurf der Ergänzungssatzung „Bergstraße“ mit der Begründung und Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom

17. Februar 2025 bis einschließlich 19. März 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 224, Sachgebiet „Bauverwaltung und Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 19.03.2025 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Sarmersbach deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Sarmersbach, 07.02.2025
Ortsgemeinde Sarmersbach

gez. Dieter Treis (L.S.)
(Ortsbürgermeister)