Die Ortsgemeinde Mehren beabsichtigt, auf Antrag eines Anliegers im Bereich „Beim Kläsenkreuz“ einen Wirtschaftsweg durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um den Weg, Flur 40, Flurstück 29/3. Dieser Bereich war in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz zur Aufhebung des Weges durchzuführen.
Die Aufhebung des Weges wurde bereits im Jahr 2023 beschlossen. Nach Eingang der Stellungnahmen im Offenlegungsverfahren hat der Ortsgemeinderat Mehren nunmehr entschieden, nur ein Teilstück des Weges aufzugeben. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung erneut öffentlich bekannt gemacht. Das betroffene Teilstück ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Stellungnahmen können bis einschließlich 04. März 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 224, oder bevorzugt per E-Mail an bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Mehren, 23. Januar 2025
gez. Christof Kreutz
(Ortsbürgermeister)