Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirchweiler hat sich in öffentlicher Sitzung mit den Stellungnahmen aus den Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden befasst und abwägend beschlossen. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen und die Herstellung der Verkehrsanlagen geschaffen werden. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Sachgebiet „Verbindliche Bauleitplanung“ – beauftragt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
- Artenschutz
- Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatSchG
- SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht zu den immissionsrechtlichen Belangen
- SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zu den wasserwirtschaftlichen Belangen
- Stellungnahme des Forstamtes Daun zu forstrechtlichen Belangen
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu landwirtschaftlichen Belangen
- Landesamt für Geologie und Bergbau zu bergrechtlichen Belangen
- Deutscher Wetterdienst
- Schalltechnisches Gutachten zu den lärmtechnischen Belangen in Bezug auf Gewerbelärm und Verkehrslärm
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf „Auf dem Kissen/Dauner Heck“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom
25. November 2024 bis einschließlich 03. Januar 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 314, Sachgebiet „Verbindliche Bauleitplanung“, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Die Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 03.01.2025 vorzubringen. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Kirchweiler deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Kirchweiler, 14.11.2024
Ortsgemeinde Kirchweiler
gez. Reiner Berlingen (L.S.)
(Ortsbürgermeister)