Ortsgemeinde Hörscheid - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hörscheid hat die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Hörscheid beschlossen. Ziel dieses Satzungsverfahrens ist die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Es soll eine einzelne Außenbereichsfläche, die sich unmittelbar an die Ortslage anschließt, einbezogen werden.

Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.

Die Satzung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Satzungsentwurf „Ortslage Hörscheid“ – 1. Erweiterung mit der Begründung in der Zeit vom

                                                11. September 2023 bis einschließlich 11. Oktober 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung können auch unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 11. Oktober 2023 vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Hörscheid deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.

Hörscheid, 25. Aug. 2023

Ortsgemeinde Hörscheid
gez. Kurt Binz
Ortsbürgermeister