Der Stadtrat der Stadt Daun hat in öffentlicher Sitzung vom 09.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Pfaffenborn“ zu ändern. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Pfaffenborn – 3. Änderung“.
Die Vorentwurfsplanung wurde am 28. März 2023 gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes zum Bau einer Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtung geschaffen werden. Mit der Durchführung des vorgezogenen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Referat verbindliche Bauleitplanung, beauftragt.
Hiermit wird angezeigt, dass der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit der artenschutzrechtlichen Voruntersuchung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
bis zum 26. Mai 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitung, während der Dienstunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Daun unter www.vgv-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geopartal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Daun, 29.03.2023
Stadt Daun
gez.
Friedhelm Marder
(Stadtbürgermeister) (L. S.)