Der Stadtrat der Stadt Daun hat in der Sitzung am 03.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Im Heckenstück“ durch einen Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB beschlossen. Wegen des Normenkontrollurteils des Bundesverwaltungsgerichts ist § 13b BauGB nicht mehr anwendbar. Der Stadtrat hat daher am 14.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes im Regelverfahren beschlossen. Von der vorgezogenen Bürgerbeteiligung wird abgesehen, weil sich der Bebauungsplan auf das Plangebiet und das Nachbargebiet nur unwesentlich auswirkt § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Gegenstand der Planung ist die Baurechtsbeschaffung für
- Weitere Wohnbauflächen und
- Herstellung einer Wendeanlage im Zuge des Heideweges.
Als Art der baulichen Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) vorgesehen.
Der Stadtrat der Stadt Daun hat den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- Artenschutz
- Fachbeitrag Artenschutz nach § 44 BNatSchG
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Stadtrat wird der Bebauungsplanentwurf „Im Heckenstück“ – 3. Änderung und 3. Erweiterung mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom
22. Januar 2024 bis einschließlich 23. Februar 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie der Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Daun unter www.vgv-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 23.02.2024 vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter Bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Daun deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Daun, 21.12.2023
Stadt Daun
gez. (Marder)
Stadtbürgermeister