Die nach § 25 (2) der Friedhofssatzung der Stadt Daun vom 22.11.2018 vorgeschriebenen Ruhezeiten von 30 Jahren bei Reihen- und Wahlgrabstätten sind auf dem Friedhof Wehrbüsch abgelaufen:
Grabfeld: C Nr. 3/1
Nr. 4/3, 4/8, 4/13
Nr. 7/11, 7/13, 7/16, 7/24, 7/35, 7/36, 7/45, 7/59, 7/66, 7/71, 7/81, 7/83, 7/92
Nr. 11/65
Ein Verzeichnis der Grabstätten, an denen die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist, mit Nummer, Name des Verstorbenen und Sterbedatum, kann in der Zeit vom 02.05.2023 bis 12.05.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 319, Tel.: 06592/939319, eingesehen werden.
Die Nutzungsberechtigten/Unterhaltspflichtigen/Rechtsnachfolger der o.g. Grabstätten werden aufgefordert das Grabmal sowie die sonstigen baulichen Anlagen bis zum 31. Juli 2023 restlos zu entfernen.
Nach Ablauf der Frist ist der Friedhofsträger (Stadt Daun) berechtigt, die Grabstätten abzuräumen und die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
Die Nutzungsberechtigten/Unterhaltspflichtigen/Rechtsnachfolger werden gebeten, sich bis zum Ablauf der Frist mit dem Friedhofsträger in Verbindung zu setzen.
gez.
Friedhelm Marder
(Stadtbürgermeister)