Ortsgemeinde Sarmersbach - "Am Berg"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Sarmersbach hat in öffentlicher Sitzung am 11. Juli 2023 beschlossen, für das Gebiet „Am Berg“ einen weiteren Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

„Am Berg“ – 2. Erweiterung

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte.

Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 BauNVO.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen.

 

Sarmersbach, den 24. Oktober 2023

Ortsgemeinde Sarmersbach
gez. Treis (L. S.)
Ortsbürgermeister