Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Mückeln hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Unter dem Alferweg“.
Die Vorentwurfsplanung wurde gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Gewerbebauflächen geschaffen werden. Mit der Durchführung des vorgezogenen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Referat verbindliche Bauleitplanung, beauftragt.
Hiermit wird angezeigt, dass der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
bis zum 20. März 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch im Internet unter www.geoportal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Mückeln, 06. Februar 2023
Ortsgemeinde Mückeln
gez. Stephan Krahl (L. S.)
(Ortsbürgermeister)