Die Ortsgemeinde Mehren beabsichtigt, auf Antrag eines Anliegers im Bereich „Beim Kläsenkreuz“ einen Wirtschaftsweg durch Satzung aufzuheben. Es handelt sich um den Weg, Flur 40 Nr.29/3. Dieser Bereich war in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz zur Aufhebung des Weges durchzuführen.
Der Ortsgemeinderat Mehren hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück sind im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Bis einschließlich 29. Dezember 2023 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, oder per E-Mail an bauleitplanung@vgv.daun.de abgegeben werden.
Mehren 22. November 2023
gez. Umbach, Ortsbürgermeister