Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirchweiler hat in öffentlicher Sitzung vom 20.12.2017 beschlossen, einen Bebauungsplan für die Bereiche „Auf dem Kissen“ und „Dauner Heck“ aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Auf dem Kissen / Dauner Heck“.
Die Vorentwurfsplanung wurde am 29.11.2023 gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen und die Herstellung der Verkehrsanlagen geschaffen werden. Mit der Durchführung des vorgezogenen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Referat verbindliche Bauleitplanung, beauftragt.
Hiermit wird angezeigt, dass der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
bis zum 31.01.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch im Internet auf der Webseite www.geopartal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden kann. Stellungnahmen können auch elektronisch an Bauleitplanung@vgv.daun.de gesendet werden.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Kirchweiler, 04.12.2023
Ortsgemeinde Kirchweiler
gez. Berlingen, Ortsbürgermeister