Dieser Bereich war nicht in das seinerzeitige Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren zur Aufhebung des Weges durchzuführen. Der Ortsgemeinderat Deudesfeld hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Das betroffene Flurstück ist im beigefügten Lageplan grünfarbig dargestellt.
Bis einschließlich 28. April 2023 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, abgegeben werden.
Deudesfeld, 09.03.2023
gez. Otmar Eckstein
(Ortsbürgermeister)