Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Brockscheid hat in öffentlicher Sitzung vom 13. März 2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Glockengießerei“ aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Glockengießerei“.
Die Vorentwurfsplanung wurde am 13. März 2023 gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer Gewerbebauflächen geschaffen werden. Mit der Durchführung des vorgezogenen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Referat verbindliche Bauleitplanung, beauftragt.
Hiermit wird angezeigt, dass der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutzgemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
bis zum 22. September 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitung, während den Öffnungszeiten, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch im Internet auf der Webseite www.geopartal.rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden kann.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.
Brockscheid, 03. August 2023
Ortsgemeinde Brockscheid
gez. Michels, Ortsbürgermeister