Der Stadtrat der Stadt Daun hat in öffentlicher Sitzung beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Wohnmobilstellplatz“ .
Die Vorentwurfsplanung wurde gebilligt. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohnmobilstellplatzes geschaffen werden. Mit der Durchführung des vorgezogenen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Referat verbindliche Bauleitplanung, beauftragt.
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr öffentlich ausliegt. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auch im Internet www.geoportal-rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Hiermit wird angezeigt, dass der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
bis zum 03. Juni 2022
Daun, 11. April 2022
Stadt Daun
gez. Friedhelm Marder
Stadtbürgermeister