Stadt Daun "Kleine Scheid" - 2. Änderung


Die Stadt Daun beabsichtigt den Bebauungsplan „Kleine Scheid“ im Stadtteil Waldkönigen zu ändern. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Teilfläche) in ein allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet). Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB geändert werden. Mit der Durchführung dieses Beteiligungsverfahrens wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.

Es liegen keine Informationen über umweltrelevante Aspekte vor, weil durch die Planung kein weiterer Eingriff in Natur und Landschaft planerisch vorbereitet wird.

Auf Grund der Beschlussfassung im Stadtrat werden der Bebauungsplanentwurf „Kleine Scheid“ in der Fassung der 2. Änderung und die Begründung nunmehr in der Zeit vom

 11. April bis einschließlich 13. Mai 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 13 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Innerhalb dieser Frist können Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Daun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es handelt sich um eine Änderung im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Ein Umweltbericht nach § 2 a BauGB mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB entfallen ebenfalls.

Daun, den 23. März 2022
Stadt Daun

gez. Friedhelm Marder (L. S.)
Stadtbürgermeister