Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Udler hat in öffentlicher Sitzung am 04. Mai 2022 beschlossen, für das Gebiet „Auf der Schlöhenheck“ einen Bebauungsplan im Sinne von § 13b BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
„Auf der Schlöhenheck“
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte.
Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 BauNVO.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen.
Udler, den 26. August 2022
Ortsgemeinde Udler
gez. Alfred Borsch (L.S.)
(Ortsbürgermeister)