Ortsgemeinde Strohn - Wegeaufhebungssatzung


Es handelt sich um den Weg, Flur 13 Nr. 41/3 und 41/4. Dieser Bereich war in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Daher ist insoweit ein Verfahren zur Aufhebung des Weges durchzuführen.

Der Ortsgemeinderat Strohn hat die Einleitung des Wegeaufhebungsverfahrens beschlossen. Auf Grund dieser Beschlussfassung wird hiermit die beabsichtigte Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Die betroffenen Flurstücke sind im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Bis einschließlich 22. April 2022 können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29 in 54550 Daun, Zimmer 317, abgegeben werden. 

Strohn, 25.02.2022

gez. Heinz Martin
(Ortsbürgermeister)