Ortsgemeinde Niederstadtfeld - "Im Teichen zur Acht"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Niederstadtfeld hat in öffentlicher Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, für das Gebiet „Im Teichen zur Acht“ einen Bebauungsplan im Sinne von § 13 b BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 
                                                                                            „Im Teichen zur Acht“

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung abgebildeten Karte. 

Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinn von § 4 BauNVO. 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen. 

Niederstadtfeld, den 13.12.2022 
Ortsgemeinde Niederstadtfeld 

gez. Günter Horten (L.S.)
(Ortsbürgermeister)