Ortsgemeinde Gillenfeld "Schönbacher Trifft"


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gillenfeld hat in öffentlicher Sitzung am 18. Januar 2022 beschlossen, für das Gebiet „Schönbacher Trifft“ einen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Dieser Bebauungsplan erhält die Bezeichnung

                                                                                          „Schönbacher Trifft“ 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Karte.

Dieser Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung örtlicher Gewerbebauflächen schaffen. Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet im Sinn von § 8 BauNVO. 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Ortsgemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch besondere Bekanntmachung hingewiesen. 

Gillenfeld den 01. Februar 2022
Ortsgemeinde Gillenfeld

gez. Karl-Heinz Schlifter,
Ortsbürgermeister