Mitteilungsblatt

 Informationen

  • Anzeigen

    Klein- und Familienanzeigen
    Private Kleinanzeigen und Familienanzeigen können Sie bei uns vor Ort aufgeben.
    Alternativ können Sie sich auch an den Linus Wittich-Verlag wenden:
     06502 9147-0
     service@wittich-foehren.de

    Geschäftsanzeigen
    Geschäftsanzeigen werden ausschließlich vom Linus Wittich-Verlag entgegen genommen:
     0151 16305415
     m.kranz@wittich-foehren.de

  • Artikel

    Ihre Veröffentlichungen können Sie einfach und bequem über das Online-System des Linus Wittich-Verlags einstellen. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Über die obige Kachel "CMS-System" werden Sie entsprechend weitergeleitet.

    Alternativ können Sie uns Ihren Beitrag auch per E-Mail an mitteilungsblatt@vgv.daun.de zukommen lassen.

  • Redaktionsschluss

    Redaktionsschluss ist grundsätzlich immer freitags um 12.00 Uhr für die in der darauffolgenden Woche erscheinende Ausgabe. Bitte beachten Sie die Redaktionsschlussvorverlegungen. 

    Redaktionsschlussvorverlegungen 2024:

    • Donnerstag, 08.02.2024, 10.00 Uhr
    • Donnerstag, 21.03.2024, 12.00 Uhr
    • Mittwoch, 27.03.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 25.04.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 02.05.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 16.05.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 23.05.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 26.09.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 24.10.2024, 12.00 Uhr
    • Donnerstag, 31.10.2024, 12.00 Uhr
    • KW 52: Keine Ausgabe
  • Reklamationen

    Sie haben kein Mitteilungsblatt erhalten? 
    Dann wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich-Verlag.

     06502 9147-800
     vertrieb@wittich-foehren.de

  • Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

    Im Mitteilungsblatt gratulieren wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zu ihren Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag und jeder weitere fünfte, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende), sofern die betreffenden Personen der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten nicht gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz widersprochen haben.

    Sollten Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Alters- und Ehejubiläen nicht einverstanden sein, können Sie dieser jederzeit schriftlich widersprechen. Eine Übermittlungssperre wird immer für Alters- und Ehejubiläen insgesamt eingetragen. Bitte nutzen Sie hierzu folgendes Formular.